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BGH Urteil: Eltern haften in der Regel nicht für illegale Downloads

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 8. Februar 2013 00:00

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.

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| 20.11.2012