BGH Urteil: Eltern haften in der Regel nicht für illegale Downloads
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 8. Februar 2013 00:00
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.