Hessischer Bildungsserver / Jugendmedienschutz

WhatsApp für Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern ungeeignet

Hessischer Datenschutzbericht

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 31. Juli 2020 00:00

"Immer mehr Lehrer nutzen WhatsApp zur Kommunikation mit Schülern und Eltern. Hessens Datenschutzbeauftragter rät von der Verwendung des Messengerdiensts ab - weil dieser im großen Umfang personenbezogene Daten sammelt und verarbeitet. "

"Der hessische Datenschutzbeauftragte warnt Lehrer davor, über den Messengerdienst WhatsApp mit Eltern und Schülern zu kommunizieren. "Für die Nutzung von Whats-App für schulische Aufgaben gibt es keine Rechtsgrundlage", erklärte der oberste Datenschützer des Landes, Michael Ronellenfitsch, am Montag in Wiesbaden bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2018.

Datenweitergabe kann abgemahnt werden

In dem Bericht verweist Ronellenfitsch darauf, dass WhatsApp in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeite. So würden ab der Anmeldung nicht nur die persönlichen Daten des Nutzers sowie Informationen über sein Kommunikationsverhalten gespeichert, sondern auch automatisch alle im Mobiltelefon gespeicherten Kontakte an den Anbieter übertragen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld aus dem Jahre 2017 können allerdings Nutzer, die dieser Weitergabe zustimmen, ohne dass eine Erlaubnis der betroffenen Personen vorliegt, kostenpflichtig abgemahnt werden.

"Ob und in welchem Umfang eine Lehrkraft in ihrem privaten Umfeld WhatsApp nutzt, ist zunächst einmal deren persönliche Sache", führt der Datenschutzbericht weiter aus. Gehe es jedoch um die Verarbeitung personenbezogener, schulischer Daten, bewegten sich Lehrkräfte in einem anderen rechtlichen Umfeld. Die Lehrkraft trete im Namen der Schule auf und müsse daher die Sicherheit und Nachvollziehbartkeit der Datenverarbeitung garantieren."

Quelle und weitere Informationen: hessenschau.de

Siehe auch: Handreichung für Lehrkräfte zum Umgang mit Sozialen Netzwerken in hessischen Schulen

| 22.1.2020